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Inhalt

Gemeinderat

Rechtsstellung:

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger. Er wird deshalb so bezeichnet, weil er in seiner Zusammensetzung ein verkleinertes Spiegelbild der örtlichen Gemeinschaft darstellt und an Stelle der Bürgerschaft die wichtigen Entscheidungen für die Gemeinde treffen soll.

Er ist darüber hinaus das Hauptorgan der Gemeinde. Diese Stellung wird vor allem dadurch gekennzeichnet, daß dem Gemeinderat die kommunalpolitische Führung zukommt, indem er für die Entscheidung der wichtigsten Gemeindeangelegenheiten zuständig ist.

Das zweite Organ ist der Oberbürgermeister. Er ist gleichzeitig Vorsitzender des Gemeinderates.



Aufgaben:

Gemeinderat und Oberbürgermeister haben nach der Gemeindeordnung einen klar definierten Zuständigkeitsbereich.

Dem Oberbürgermeister kommen die "Geschäfte der laufenden Verwaltung" zu, die er eigenverantwortlich erledigt. Darüber hinaus ist er zuständig für die ihm vom Gemeinderat delegierten Aufgaben.



Zusammensetzung:

Die Kommunalwahl vom 25. Mai 2014 brachte bezüglich der Sitzverteilung folgendes Ergebnis:

Die Mitglieder des Gemeinderates 2014: CDU 34%, SPD 27%, FWG 23%, FDP 8%, Grüne 8%.

Mitglieder des Gemeinderats



Ausschüsse und sonstige kommunale Gremien:

Der Gemeinderat ist nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Ausschüsse zu bilden. Dabei wird zwischen beschließenden und beratenden Ausschüssen unterschieden. Beschließende entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit an Stelle des Gemeinderates, beratende sprechen dem Gemeinderat zum jeweiligen Sachverhalt eine Beschlussempfehlung aus. Ausschüsse werden im allgemeinen nach Aufgabenschwerpunkten gebildet. Beispielsweise sind dem "Bau- und Umweltausschuss" die Aufgaben des Bauwesens und des Umweltschutzes übertragen. Mit der Bildung von Ausschüssen soll eine Entlastung des Rates erreicht werden.



 

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