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Verwaltungsgerichtshof erklärt Bebauungsplan „Klein Au“ der Stadt Kuppenheim für unwirksam

28.09.2007

Beschwerde der Stadt Gaggenau gegen die Baugenehmigung Lidl in Kuppenheim wird zurückgewiesen

Im Normenkontrollverfahren, das die Stadt Gaggenau gegen die Stadt Kuppenheim angestrengt hatte, erklärte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim den Bebauungsplan „Klein-Au“ der Stadt Kuppenheim für unwirksam. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht lässt der Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich nicht zu. Der Stadt Kuppenheim bleibt die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen, über die dann das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hätte.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim sprach gestern auch das Urteil im Eilverfahren, das die Stadt Gaggenau gegen die Baugenehmigung eines Lidl-Marktes in Kuppenheim angestrengt hatte. In dieser Angelegenheit unterlag Gaggenau, denn der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde Gaggenaus gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, das die Baugenehmigung Lidl im Rahmen der summarischen Prüfung „nicht für offensichtlich rechtswidrig oder rechtmäßig“ erklärt hatte, zurück.

In Sachen Lidl ist Gaggenau in einem Eilverfahren unterlegen. Der Großen Kreisstadt bleibt die Möglichkeit, ein Hauptsacheverfahren in die Wege zu leiten, denn der Widerspruch der Stadt Gaggenau gegen die Baugenehmigung Lidl liegt noch beim Landratsamt Rastatt. Die Stadtverwaltung will die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichtshofes abwarten und dann entscheiden, ob sie ein Hauptsacheverfahren einleitet.



 

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