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Während der Setzzeit des Wildes gehören Hunde an die Leine

27.05.2007

Neulich entdeckte ein Jagdpächter aus Gaggenau-Hörden ein totes Reh. Das Besondere und Traurige daran war, dass das Reh nicht auf natürlichem Weg verendet, sondern offensichtlich von einem Hund angerissen worden war. Das Reh war zudem trächtig. Die Stadtverwaltung bittet Hundehalter darum, dass sie gerade in der Setzzeit des Wildes, die gegenwärtig ist, ihre Hunde nicht frei laufen lassen. Für das Wild nicht selten fatal ist es, wenn Hunde weitab von den markierten Wegen unterwegs sind. In solchen Fällen erwacht in den Haustieren, die ja bekanntlich vom Wolf abstammen, der Jagdtrieb, und sie stellen eine Gefahr namentlich für Rehe dar.

Laut Gesetz umfasst der Jagdschutz auch den Schutz des Wildes vor wildernden Hunden. Der Jagdschutz obliegt den zuständigen Behörden und den Jagdausübungsberechtigten (Pächter und bestätigte Jagdaufseher). Jagdausübungsberechtige können von Hundehaltern, deren Tiere frei im Wald umherlaufen, die Personalien erfragen. Wer in einem nicht befriedeten Teil eines Jagdbezirkes Hunde ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen gegen deren Entkommen oder außerhalb seiner Einwirkung frei laufen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für deren Verfolgung das Landratsamt zuständig ist. Nach dem Landesjagdgesetz können Bußgelder bis 5.000 Euro verhängt werden.

Die Stadtverwaltung wie auch die Jagdgemeinschaften bitten alle Hundehalter eindringlich um Mitarbeit und verantwortungsvolles Handeln. Gerade trächtige Rehe befinden sich in einer hilflosen Lage, wenn sie von Hunden aufgescheucht und gejagt werden.



 

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