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Wildes Entsorgen von Altglas wird geahndet

07.08.2007

Wo vorher ein Glascontainer stand, stehen nun einzel weggeworfene Flaschen - Wildes Entsorgen von Glas ist verboten.
Kein schöner Anblick - Wildes Entsorgen von Glasabfall verschandelt die Landschaft.
Kein schöner Anblick - Wildes Entsorgen von Glasabfall verschandelt die Landschaft.

Aufgrund der Vertragsänderungen mit dem „Dualen System Deutschland GmbH“ (DSD) entfällt seit dem 1. August 2007 die Altglasentsorgung über Altglascontainer. Nachdem der Stadt Gaggenau für eine Fortführung von bereitgestellten Altglasbehälter künftig erhebliche Kosten entstanden wären, hatte der Gemeinderat vor dem Hintergrund „leerer Haushaltskassen“ beschlossen, die Altglascontainer zu entfernen.

Durch die monatliche „Hausglassammlungen“ des Landkreises ist die regelmäßige Glasentsorgung sichergestellt. Die Abfuhrtage für die Glasabfuhr sind auf den Müllkalendern vermerkt. Die Bevölkerung wird gebeten, ihre Glasabfälle in geeigneten Behältnissen zu Hause zu sammeln und an den Abfuhrtagen an der Straße bereit zu stellen.

Wildes Entsorgen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird bei Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld geahndet.



 

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